Hier können Sie die FAQ auch gerne als PDF herunterladen.
Eine umfangreiche Checkliste dazu finden Sie in der E-Mail, die Sie mit dem EvoRepair Vertrag für Ihren Kunden erhalten
Wenn der Rechnungsbetrag höher ist als der im Vertrag unter Punkt 5.1 genannte Betrag der Erstverfügung, benötigen wir von Ihrem Kunden eine Unterschrift auf der Rechnung.
Die Rechnung muss immer auf den im Vertrag genannten Privatkunden ausgestellt sein (EvoRepair gilt nicht für Selbständige).
In diesem Fall muss die Rechnung mit einer entsprechenden Notiz versehen werden.
Mit unserem EvoRepair-Darlehen kann Ihr Kunde unkompliziert bis zu 4.000 € finanzieren. Die ersten 12 Monate sind für den Betrag der Erstverfügung zinsfrei. Für jede weitere Verfügung, sowie nach den ersten 12 Monaten, gilt der im Vertrag genannte Effektivzins.
Nein, das EvoRepair-Darlehen ist ein Rahmenkredit mit unbegrenzter Laufzeit. Eine Laufzeitverlängerung ist somit nicht notwendig.
Für jede weitere Verfügung kann Ihr Kunde seinen Kreditrahmen bis zu 4.000 € in Anspruch nehmen. Dazu genügt ein Anruf im Kundenservice der Bank11 oder Ihr Kunde bezahlt ganz einfach die nächste Reparaturrechnung bei Ihnen mit seiner EC-Karte. Eine erneute Anfrage für einen EvoRepair Kredit ist nicht erforderlich.
Die EvoRepair Rate ist grundsätzlich zum 1. eines Kalendermonats fällig.
Nein, die vereinbarte monatliche Rate bleibt auch bei einer Zweitverfügung identisch.
Um einen Onlinezugang zu erhalten kann sich Ihr Kunde telefonisch in unserem Kundenbestand unter 02131 3877 650 melden. Dort erhält er alle notwendigen Informationen für seinen Zugang. Wir stellen den Online-Service gegen ein monatliches Entgelt in Höhe von 1,00 € zur Verfügung.
Es gibt viele Möglichkeiten für Ihren Kunden, sein EvoRepair-Darlehen einzusetzen. Er kann damit Reparatur-, Zubehör- oder sonstige Servicerechnungen bezahlen. Seit Sommer 2019 fällt auch der Kauf von E-Scootern darunter.